Allgemeine Geschäftsbedingungen der MOV3 GmbH, (Stand 01.08.2021)
1. VERTRAGSSCHLUSS
1.1. Geltung der AGB
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge der MOV3 GmbH so weit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde.
1.2. Vertragsschluss im Studio
Der Vertrag über die Mitgliedschaft kommt im Studio durch Unterschrift des Mitglieds zustande.
Die MOV3 GmbH ist berechtigt, innerhalb von 14 Tagen ab dem Vertragsschluss den Vertrag in Textform zu widerrufen, wenn hierfür ein sachlich gerechtfertigter Grund gegeben ist; ein sachlich gerechtfertigter Grund besteht, wenn ein zuvor bestehender Mitgliedvertrag des Mitglieds mit „MOV3“ aufgrund eines Zahlungsverzuges oder einer anderen Vertragsverletzung des Mitglieds durch die MOV3 GmbH gekündigt wurde. Das Mitglied ist berechtigt, den Vertrag innerhalb von 14 Tagen ab dem Vertragsschluss ohne Angabe von Gründen in Textform zu widerrufen. Für den Widerruf durch das Mitglied gilt Ziffer 5.4.2. entsprechend. Im Fall des Widerrufs durch das Mitglied werden die vereinbarten und bereits gezahlten einmaligen Gebühren und anteiligen monatlichen Beiträge nicht erstattet.
1.3. Online-Vertragsschluss
Beim Online-Vertragsschluss über eine Website stellt das Mitglied durch Anklicken der Schaltfläche „zahlungspflichtig bestellen“ ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages. Die Annahme des Angebots (und damit der Vertragsabschluss) erfolgt durch Bestätigung per E-Mail. Die MOV3 GmbH speichert den Vertragstext und sendet die Vertragsdokumente in der Bestätigung per E-Mail zu. Die MOV3 GmbH ist berechtigt, den Vertrag innerhalb von 14 Tagen ab dem Vertragsschluss in Textform zu widerrufen, wenn hierfür ein sachlich gerechtfertigter Grund gegeben ist; ein sachlich gerechtfertigter Grund besteht, wenn ein zuvor bestehender Mitgliedvertrag des Mitglieds mit der Outfit Sport- und Freizeit GmbH aufgrund eines Zahlungsverzuges oder einer anderen Vertragsverletzung des Mitglieds durch die MOV3 GmbH gekündigt wurde. Für das Mitglied gilt das gesetzliche Widerrufsrecht, über welches es bei Vertragsabschluss gesondert belehrt wird.
1.4. Smartcard/-armband
Das Mitglied erhält im Studio bei Vertragsabschluss bzw. nach Online-Vertragsschluss beim ersten Studiobesuch eine Smartcard oder ein Armband, die ihm den Zutritt zum Studio ermöglichen. Die Übergabe begründet im Falle des Widerrufs des Vertrages keinen Anspruch auf Nutzung des Studios.
1.5. Besonderheiten für Jugendliche
Personen vor Vollendung des 14. Lebensjahres können nicht Mitglied werden. Für Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres kann ein Mitgliedsvertrag nur mit Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters geschlossen werden.
2. NUTZUNG DES STUDIOS
2.1. Umfang der Studionutzung
Durch den Vertrag erhält das Mitglied nach Maßgabe der Vereinbarung im Vertrag Zutritt zum Studio und ist berechtigt, dieses während der jeweiligen Öffnungszeiten zu nutzen.
2.2. Kein Anbieten von gewerblichen Trainingsdienstleistungen
Das entgeltliche oder in sonstiger Weise gewerbliche Anbieten von Trainingsdienstleistungen im Studio ist nicht gestattet, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
2.3. Zutritt nur mit Smartcard/-armband
Smartcard und -armband berechtigen das Mitglied zum Zutritt in das Studio. Ohne Mitnahme ist der Zutritt in das Studio nicht gestattet.
2.4. Hausordnung
Die MOV3 GmbH ist berechtigt, eine für die Mitglieder verbindliche Hausordnung für das Studio aufzustellen. Die Hausordnung enthält insbesondere Regelungen zur zulässigen Nutzung der Geräte/des Studios und zur Wahrung der Rechte anderer Mitglieder.
2.5. Weisungsberechtigung
Das anwesende Personal ist berechtigt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes des Studios, der Ordnung und Sicherheit oder Einhaltung der Hausordnung nötig ist, Weisungen zu erteilen. Diesen Weisungen ist Folge zu leisten.
2.6. Zusatzleistungen
Im vereinbarten monatlichen Mitgliedsbeitrag ist das Entgelt für die Inanspruchnahme von weiteren angebotenen Produkten und Leistungen neben der Studionutzung nur enthalten, soweit dies auf dem Vertrag oder in sonstiger Weise ausdrücklich vereinbart wurde.
3. PFLICHTEN DES MITGLIEDS
3.1. Umgang mit Smartcard/-armband
Das Mitglied ist verpflichtet, für die sichere Verwahrung der Smartcard und des Armbands zu sorgen. Einen Verlust hat das Mitglied unverzüglich im Studio oder per Telefon zu melden. Nach Meldung des Verlusts werden die Funktionen der Card und des Armbands gesperrt und ab diesem Zeitpunkt wird das Mitglied vom Risiko ihrer missbräuchlichen Verwendung (z. B. durch Dritte) befreit.
3.2. Gebühr bei Ausstellung von Smartcard und -armband / Ersatz bei Verlust
Für die Ausstellung der Smartcard bei Vertragsschluss wird die im Vertrag vereinbarte Aktivierungsgebühr von 5,00 € fällig. Für die Neuausstellung von Smartcard/-armband bei einem durch das Mitglied verschuldeten Verlust oder eine durch das Mitglied verschuldete Beschädigung wird die im Vertrag vereinbarte Aktivierungsgebühr für Ersatz-Smartcard/-armband fällig. Weist das Mitglied im Falle der Neuausstellung nach, dass ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist, schuldet das Mitglied lediglich den nachgewiesenen Betrag. Die alte Smartcard bzw. das -Armband verliert mit der Aktivierung des Ersatzes ihre Gültigkeit.
3.3. Gebühr bei regelmäßig wiederkehrenden Zahlungen
Soweit im Vertrag oder in sonstiger Weise zwischen den Parteien vereinbart, hat das Mitglied eine regelmäßig wiederkehrende Trainingspauschale in der vereinbarten Höhe zu leisten hat.
3.4. Angabe einer E-Mail-Adresse / Änderungen von Mitgliedsdaten
3.4.1. Das Mitglied sollte nach Möglichkeit der MOV3 GmbH bei Vertragsschluss eine aktuelle E-Mail-Adresse zur Verfügung stellen, über die die Kommunikation mit dem Mitglied erfolgen kann. Das Mitglied erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass rechtlich bedeutsame Erklärungen von der MOV3 GmbH (z.B. Mahnungen, Erklärungen zu Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen) entweder schriftlich per Post an die von ihm zuletzt genannte Postanschrift oder elektronisch per E-Mail an die von ihm zuletzt genannte E-Mail-Adresse zugestellt werden können.
3.4.2. Das Mitglied hat jede Änderung vertragsrelevanter Daten, insbesondere Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Bankverbindung etc., der MOV3 GmbH unverzüglich mitzuteilen.
3.5. Unübertragbarkeit der Mitgliedschaft / Verbot der Weitergabe von Smartcard und -armband/ Identitätskontrolle
Die Mitgliedschaft bei der MOV3 GmbH ist persönlich und kann nicht übertragen werden. Das Mitglied ist daher verpflichtet, Smartcard und -armband ausschließlich persönlich zu verwenden und nicht Dritten zu überlassen.
Um sicherzustellen, dass die Smartcard nur vom Mitglied persönlich genutzt wird, wird vor Ort ein elektronisches Foto angefertigt und gespeichert. Sollte das Mitglied der Erstellung eines Fotos nicht zustimmen, behält sich die MOV3 GmbH vor, die Identität des Mitglieds vor dessen Zutritt zum Studio durch eine Lichtbildausweiskontrolle zu überprüfen.
3.6. Konsumverbote / verbotene Gegenstände
Es ist dem Mitglied untersagt, im Studio zu rauchen sowie alkoholische Getränke oder Suchtgifte zu konsumieren. Ferner ist es dem Mitglied untersagt, verschreibungspflichtige Arzneimittel, die nicht dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch des Mitglieds dienen, Suchtgifte und/oder sonstige Mittel, welche die körperliche Leistungsfähigkeit des Mitgliedes erhöhen sollen (z. B. Anabolika), sowie alkoholische Getränke in ein Studio mitzubringen. In gleicher Weise ist es dem Mitglied untersagt, die vorstehend genannten Mittel entgeltlich oder unentgeltlich Dritten in den Studios anzubieten, zu verschaffen, zu überlassen oder in sonstiger Weise zugänglich zu machen.
4. BEITRÄGE
4.1. Fälligkeit der Beiträge
4.1.1. Ist im Vertrag ein einmaliger Beitrag vereinbart, wird dieser am Tag des Zustandekommens des Vertrages fällig.
4.1.2. Sind im Vertrag monatliche Beiträge vereinbart, werden diese Beiträge jeweils im Voraus am Monatsersten für den jeweiligen Kalendermonat (Teilleistungszeitraum) fällig, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist. Der Beitrag für den ersten anteiligen Kalendermonat nach Vertragsabschluss wird zusammen mit der Aktivierungsgebühr für die Smartcard am Tag des Zustandekommens des Vertrages fällig. Der Beitrag für den letzten anteiligen beitragspflichtigen Monat der Vertragslaufzeit kann mit dem Mitgliedsbeitrag des Vormonats fällig gestellt werden.
4.2. Preisanpassungsrecht
4.2.1 Sind im Vertrag monatliche Beiträge vereinbart, ist die MOV3 GmbH berechtigt, den monatlichen Beitrag zu erhöhen, wenn sich der gesetzliche Umsatzsteuersatz erhöht, wobei sich die Erhöhung des Beitrags auf den erhöhten Umsatzsteuersatz beschränkt. Die MOV3 GmbH wird das Preiserhöhungsrecht durch Erklärung in Textform (§ 126b BGB) ausüben. Die Preiserhöhung wird ab dem auf den Zugang der Erklärung folgenden Monatsersten wirksam.
4.2.2 Soweit sich die gesetzliche Umsatzsteuer ermäßigt, ermäßigt sich der monatliche Beitrag entsprechend. Die Ermäßigung tritt mit der Verringerung der Umsatzsteuer ein.
4.3. Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren
Das Mitglied ist verpflichtet, am SEPA-Lastschriftverfahren teilzunehmen, um die vereinbarten Beiträge und Gebühren zu begleichen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Das Mitglied wird der MOV3 GmbH hierfür ein schriftliches Lastschriftmandat erteilen. Das Mitglied ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sein Bankkonto die jeweils erforderliche Deckung für die Belastung mit fälligen Beiträgen und Gebühren aufweist.
4.4. Zahlungsverzug
4.4.1. Befindet sich das Mitglied in Zahlungsverzug, behält die MOV3 GmbH sich das Recht vor, dem Mitglied Verzugskosten in Rechnung zu stellen, wenn diese Kosten vom Mitglied schuldhaft verursacht wurden. Hierunter fallen neben Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe auch die Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung, insbesondere Mahn- und Inkassospesen, Gerichtsgebühren und Rechtsanwaltskosten.
4.4.2. Sind im Vertrag monatliche Beiträge vereinbart und befindet sich das Mitglied mit der Zahlung eines Betrags, der der Summe von zwei monatlichen Gesamtbeiträgen entspricht, in Verzug, ist die MOV3 GmbH berechtigt, den Vertrag außerordentlich aus wichtigem Grund zu kündigen. In diesem Falle ist die MOV3 GmbH berechtigt, einen weiteren Schadenersatz nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen.
5. VERTRAGSLAUFZEIT / KÜNDIGUNG / STILLLEGUNG
5.1. Mindestvertragslaufzeit / Verlängerung
Der Vertrag hat zunächst die im Vertrag angegebene Mindestvertragslaufzeit (nachfolgend: Mindestvertragslaufzeit). Soweit im Vertrag nichts anderes vereinbart ist, verlängert sich die Vertragslaufzeit jeweils um die im Vertrag angegebene Verlängerungszeit, wenn der Vertrag nicht vom Mitglied oder von der MOV3 GmbH vor dem jeweiligen Vertragsende gekündigt wird. Für die Kündigung gilt die im Vertrag angebende Kündigungsfrist.
5.2. Stilllegung des Vertrages
5.2.1. Der Vertrag kann nur mit ärztlichem Attest stillgelegt werden.
5.2.2. Die beabsichtigte Stilllegung ist der MOV3 GmbH mindestens fünf Werktage vor dem Beginn der Stilllegung durch das Mitglied gemäß Ziffer 5.4. dieser AGB bekannt zu geben. Eine Stilllegung muss am Monatsersten beginnen und kann nur für volle Monate genommen werden.
5.2.3. Für die Dauer der Stilllegung ist das Mitglied von der Zahlung der im Stilllegungszeitraum fälligen monatlichen Mitgliedsbeiträge befreit, es wird nur eine Pauschale von 5,00 € pro Monat erhoben. Leistungen im Studio der MOV3 GmbH können während der Stilllegungszeit nicht in Anspruch genommen werden. Im Falle einer Stilllegung verschiebt sich der Zeitpunkt der nächstmöglichen Vertragsbeendigung durch ordentliche Kündigung der Mitgliedschaft um die Dauer der Stilllegung auf einen entsprechend späteren Zeitpunkt.
5.2.4. Ein Anspruch auf Stilllegung besteht nicht, wenn der Vertrag bereits gekündigt ist oder die MOV3 GmbH zu einer außerordentlichen Kündigung des Vertrages berechtigt ist
5.3. Recht zur außerordentlichen Kündigung
Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von vorstehenden Regelungen unberührt.
5.4. Erklärung der Kündigung oder Anzeige der Stilllegung durch das Mitglied
5.4.1. Jede Kündigung oder beabsichtigte Stilllegung durch das Mitglied ist in Textform unter Angabe der Mitgliedsnummer zu erklären bzw. anzuzeigen.
5.4.2. Jede Erklärung bzw. Anzeige ist per Brief an die MOV3 GmbH, Heinrich-Brauns-Str. 3, 27578 Bremerhaven, per Fax (z. Zt. +49 (0) 471 / 66 8 88) oder per E-Mail an die offizielle E-Mail-Adresse (z. Zt. Info@dasoutfit.de)
zu versenden.
6. HAFTUNG
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die MOV3 GmbH nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten), in diesen Fällen jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden, bei Personenschäden und nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung das Mitglied regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung von der MOV3 GmbH auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten auch im Falle des Verschuldens von Erfüllungsgehilfen der Outfit Sport und Freizeit GmbH.
7. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
7.1. Keine Teilnahme an Verfahren gemäß Verbraucherstreitbeilegungsgesetz
Die MOV3 GmbH ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle gemäß Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen.
7.2. Änderungen dieser AGB
Die MOV3 GmbH ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Ausnahme der Hauptleistungspflichten mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Hauptleistungspflichten sind solche Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Vertragsparteien regelmäßig vertrauen dürfen. Die MOV3 GmbH wird das Mitglied über die Änderungen in Kenntnis setzen, dem Mitglied Gelegenheit geben, den Änderungen innerhalb einer angemessenen Frist nach Bekanntgabe zu widersprechen, und besonders darauf hinweisen, dass die Änderungen bei Ausbleiben eines Widerspruchs wirksam werden.
7.3. Aufrechnungsverbot
Das Mitglied darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen die MOV3 GmbH aufrechnen. Die Möglichkeit zur Aufrechnung mit etwaigen Ansprüchen des Mitglieds gegen die MOV3 GmbH auf Rückgewähr von geleisteten Zahlungen nach Ausübung eines bestehenden Widerrufsrechts bleibt unberührt.
7.4. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Mitgliedsvertrages unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages sowie dessen übrige Bestimmungen unberührt.
7.5. Vertragssprache
Vertragssprache ist deutsch.